Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung gemäß BFSG

Stand der Erklärung

01. April 2025

Die Preventis GmbH vertreibt In-vitro-Diagnostika, die es Einzelpersonen und medizinischen Fachkräften ermöglichen, ihre Gesundheit im täglichen Leben selbst in die Hand zu nehmen. Diese Erklärung gilt für alle digitalen Plattformen der Preventis GmbH - einschließlich der Website www.preventis.com, des Preventis-Onlineshops, der nutzerspezifischen Webportale sowie der mobilen Anwendungen, die eine quantitative Auswertung bestimmter Tests ermöglichen.


Unser Engagement für digitale Barrierefreiheit

Die Preventis GmbH ist bestrebt, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu gestalten - im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere digitalen Plattformen sind teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.


Nicht barrierefreie Inhalte

Ältere PDF-Dokumente

Einige unserer Informationsmaterialien und Dokumente liegen derzeit noch im PDF-Format vor, das nicht nach barrierefreien Standards aufbereitet wurde. Diese älteren PDFs enthalten z. B. keine semantische Struktur (wie Überschriften oder Listen), was die Nutzung mit Screenreadern erheblich erschwert. Auch das Fehlen von Lesezeichen, Alternativtexten und durchsuchbaren Texten führt zu eingeschränkter Zugänglichkeit. Die sukzessive Umstellung auf barrierefreie HTML-Versionen ist bereits in Planung.

Fehlende oder unzureichende Alternativtexte bei Bildern

Nicht alle Bilder auf unseren Webseiten und in unseren Anwendungen sind derzeit mit beschreibenden Alternativtexten (sogenannten „Alt-Tags“) versehen. Diese Texte sind jedoch essenziell, damit Menschen mit Sehbehinderung über Screenreader den Bildinhalt erfassen können. In manchen Fällen sind vorhandene Alternativtexte zu allgemein oder beschreiben den Informationsgehalt nicht ausreichend präzise. Eine vollständige Überarbeitung ist vorgesehen.

Videos ohne Untertitel oder Audiodeskriptionen

Einige unserer Informationsvideos (z. B. Erklärvideos zu Produkten) sind derzeit nicht mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen versehen. Dies erschwert insbesondere gehörlosen und schwerhörigen Nutzer*innen sowie sehbehinderten Personen den Zugang zu audiovisuellen Inhalten. Ziel ist es, künftig alle neuen Videos mit barrierefreien Elementen zu veröffentlichen und bestehende Videos nachzurüsten.

Eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit einzelner Elemente

Bestimmte interaktive Elemente – wie z. B. Dropdown-Menüs, modale Dialoge oder Schaltflächen – sind nicht durchgängig mit der Tastatur bedienbar. Das bedeutet, dass Menschen, die auf Tastatursteuerung angewiesen sind (z. B. aufgrund motorischer Einschränkungen), nicht alle Funktionen uneingeschränkt nutzen können. Eine technische Prüfung und Überarbeitung dieser Komponenten ist bereits angestoßen.

App-Bedienung mit Screenreadern noch nicht durchgängig optimiert

Unsere mobilen Anwendungen – insbesondere die SmarTest Apps – unterstützen grundsätzlich Screenreader-Technologien (VoiceOver), jedoch ist die Benutzerführung nicht durchgehend optimiert. In einigen Bereichen fehlen sprechende Labels oder logische Navigationspfade, wodurch die Nutzung für blinde oder sehbehinderte Menschen erschwert wird. Eine Verbesserung der Screenreader-Kompatibilität ist Teil unserer App-Weiterentwicklung.

Nicht festgelegte Farbkontraste

Einige Text- und Hintergrundkombinationen auf unseren Plattformen entsprechen nicht den empfohlenen Mindestkontrastwerten nach WCAG 2.1 (Verhältnis mindestens 4,5:1). Das betrifft vor allem visuelle Designelemente, bei denen Lesbarkeit und Wahrnehmbarkeit eingeschränkt sein können – insbesondere für Menschen mit Sehschwäche oder Farbsehstörungen. Ein überarbeitetes Farbkonzept ist in Arbeit.

Fehlende Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache

Unsere digitalen Inhalte liegen derzeit nicht in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache (DGS) vor. Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringen Deutschkenntnissen stellen komplexe medizinische oder technische Texte eine Hürde dar. Auch gehörlose Menschen profitieren von Inhalten in DGS. Wir prüfen derzeit, für welche zentralen Inhalte eine ergänzende Bereitstellung in diesen Formaten sinnvoll und möglich ist.


Gründe für bestehende Barrieren

Einige der genannten Barrieren resultieren aus Inhalten, die vor Inkrafttreten der gesetzlichen Anforderungen veröffentlicht wurden. Die vollständige Umsetzung aller Anforderungen stellt kurzfristig eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a BGG dar.


Barrierefreie Alternativen

Zentrale Informationen aus nicht barrierefreien PDFs werden schrittweise als barrierefreie HTML-Versionen bereitgestellt. Auskünfte zu allen Inhalten sind telefonisch oder schriftlich über unser Service-Team erhältlich. Wir prüfen zudem eine Ergänzung durch Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache.


Methode der Bewertung

Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Kombination aus interner Selbstbewertung und dem Einsatz automatisierter Prüfwerkzeuge. Verwendet wurde unter anderem der Online Accessibility Checker: www.accessibilitychecker.org

Letzte Überprüfung: März 2025


Feedback und Kontakt

Preventis GmbH

Stubenwald-Allee 8a
64625 Bensheim
Tel: +49 6251 70711 - 0
Fax: +49 6251 70711 - 299
E-Mail: info@preventis.com
Wir bemühen uns, Ihre Nachricht innerhalb von fünf Werktagen zu beantworten.


Schlichtungsverfahren

Falls Sie der Ansicht sind, durch eine nicht barrierefreie Gestaltung benachteiligt zu sein und wir Ihr Anliegen nicht zufriedenstellend lösen konnten, haben Sie das Recht, die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG anzurufen:

Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

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